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Rechtliche Grundlagen

Häusliche Gewalt ist eine Straftat. Betroffene Frauen und ihre Kinder haben das Recht auf Schutz, Sicherheit und Unterstützung. Dieses Recht ist in nationalen, kantonalen und internationalen Gesetzen verankert.

Bundesgesetz über die Hilfe an die Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz OHG) vom 23.3.2007 (Stand 1.1.2025):

Kanton Zug: Kantonale Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Hilfe an Opfer von Straftaten (VOHG) vom 01.12.2020 (in Kraft seit 01.01.2021):

Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Abkommen zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt. Sie verpflichtet die Staaten, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, Betroffene zu schützen und zu unterstützen sowie Gewalttaten konsequent zu verfolgen.

Die Schweiz hat die Istanbul-Konvention 2018 ratifiziert und setzt sich seither für die Umsetzung dieser Verpflichtungen ein.