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Eintritt und Aufenthalt

Eintritt ins Frauenhaus

Wenn Sie Schutz suchen, sind wir 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar. Rufen Sie uns an, gerne auch gemeinsam mit einer Vertrauensperson. In einem ersten Gespräch klären wir Ihre Situation und informieren Sie über die wichtigsten Rahmenbedingungen für einen Aufenthalt im Frauenhaus.

Der Aufenthalt im Frauenhaus ist freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob Sie zu uns kommen, und können das Frauenhaus jederzeit wieder verlassen.

Die Kosten für den Aufenthalt werden in der Regel von der Opferhilfe übernommen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gerne klären wir gemeinsam mit ihnen die Finanzierung und unterstützen sie bei den notwendigen Schritten.

Der Standort der Herberge für Frauen – Frauenhaus Zug ist aus Sicherheitsgründen anonym. Wenn Sie sich für einen Aufenthalt entscheiden, vereinbaren wir mit Ihnen einen Treffpunkt und besprechen gemeinsam, wie Sie diesen sicher erreichen.

Die wichtigsten Vorbereitungen für den Eintritt ins Frauenhaus

Wenn es die Situation zulässt

Nehmen Sie nach Möglichkeit die Ausweise von sich und Ihren Kindern sowie wichtige Medikamente und persönliche Unterlagen mit. Ihre Sicherheit hat jedoch immer Vorrang – verlassen Sie die Situation lieber ohne Gepäck als sich selbst oder Ihre Kinder zu gefährden.

Mobiltelefon

Notieren Sie vor Ihrer Anreise die wichtigsten Telefonnummern aus Ihrem Mobiltelefon auf einem Blatt Papier. Schalten Sie Ihr Mobiltelefon anschliessend aus. Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie für die ersten Tage im Frauenhaus ein anderes Mobiltelefon.

Falls Sie ohne Gepäck kommen

Wenn Sie ohne Gepäck zu uns kommen, ist das kein Problem. Wir stellen Ihnen und Ihren Kindern alles zur Verfügung, was Sie für die ersten Tage benötigen, beispielsweise Kleidung, Hygieneartikel und weitere wichtige Alltagsgegenstände.

Alltag im Frauenhaus

Der Alltag im Frauenhaus ist ähnlich wie das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft mit anderen Frauen und Kindern. Eine Mitarbeiterin ist rund um die Uhr vor Ort und begleitet den Alltag. Sie ist jederzeit Ansprechperson für die Bewohnerinnen.
Das Frauenhaus verfügt über 14 Plätze in Einzel- und Familienzimmern. Jedes Zimmer bietet einen geschützten Rückzugsort und steht ausschliesslich der jeweiligen Frau beziehungsweise ihrer Familie zur Verfügung.

Gemeinsam genutzt werden:

  • Küche und Essbereich
  • Badezimmer und WC
  • Aufenthalts- und Arbeitsraum
  • Spiel- und Bastelzimmer
  • Aussenbereich

Wie in jeder Wohngemeinschaft übernehmen alle Bewohnerinnen kleine Aufgaben im Haushalt. Ein respektvoller und rücksichtsvoller Umgang miteinander schafft eine angenehme Atmosphäre, in der sich Frauen und Kinder sicher und willkommen fühlen.

Gemeinsame Mahlzeiten sowie Freizeitangebote wie Selbstverteidigungs-, Bewegungs- und Entspannungskurse schaffen Raum für Begegnung und Austausch. Sie fördern das Gemeinschaftsgefühl, stärken das Wohlbefinden und können neue Kraft und Zuversicht schenken.

Aufenthaltskosten

Die Aufenthaltskosten für Frauen und Kinder werden im Falle von häuslicher Gewalt in der Regel von der Opferhilfestelle der Kantone übernommen.

Wer häusliche Gewalt erlebt, hat das Recht auf Schutz und Beratung sowie auf professionelle medizinische, psychologische und juristische Unterstützung.

Die kantonalen Opferberatungsstellen organisieren bei Bedarf eine Unterkunft, zum Beispiel im Frauenhaus und übernehmen die Kosten dafür. Im Kanton Zug wird der Aufenthalt im Frauenhaus im Fall von häuslicher Gewalt die ersten 35 Tage finanziert (mit Antragsmöglichkeit auf Verlängerung). Das Recht auf Leistungen der Opferhilfe besteht unabhängig davon, ob eine Strafanzeige erfolgte.

Als von häuslicher Gewalt betroffene Frau haben Sie Anspruch auf einen Schutzplatz in einem Frauenhaus. Dazu gehören auch finanzielle Leistungen, insbesondere die Übernahme der Kosten für den Aufenthalt.